Montag, 9. Januar 2012

Der Staat

  1. Definition des Staatsbegriffes
  2. Definition eines "modernen Staates nach westlicher Prägung
  3. Staats - und Herrschaftsformen (nach Aristoteles)
  4. weitere Herrschaftsformen


zu 1:  Definition des Staatsbegriffes

Der Staat ist eine Körperschaft, welche durch eine teritoriale Abgrenzung, einer vorhanden Herrschaftsform sowie einer unter der Herrschaft des Staates stehenden Bevölkerung gekennzeichnet ist. Die Bevölkerung muss sich hierbei allerdings nicht durch eine einheitliche Kultur auszeichnen. 

Da diese Definition eines abstrakten Staatsbegriffes sehr  weit gefasst ist, benötigt man je nach Fragestellung eine engere Definition.

zu 2.  Definition eines "modernen Staates nach westlicher Prägung


( Auschnitt aus http://de.wikipedia.org/wiki/Staat) 
Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“ (Jellinek). Nach der politikwissenschaftlichen Definition ist der Staat das System der öffentlichen Institutionen zur Regelung der Angelegenheiten eines Gemeinwesens (also im modernen Staat vor allem Exekutive, Legislative und Judikative). Leider hat sich in den Jahren keine allgemein anerkannte Begriffserklärung gebildet; dennoch kann man folgende Merkmale festellen:
(Auschnitt Ende)
  • Gewaltenteilung ( Exekutive, Legislative und Judikative)
  • Rechtsaatlichkeit ( die Möglichkeit gegen den Staat Klage einzureichen)
  • Machtdeligierung auf Zeit
  • Bürokratie 


 zu 3: Staats - und Herrschaftsformen (nach Aristoteles)

Die unterschiedlichen Staatsgebilde kann man dabei anhand von Staatsformen und Herrschaftsformen unterscheiden.

Nach Aristoteles gibt es hierbei folgende Ausprägungen von Staatsformen:


Monarchie: Die Staatsgewalt wird bei dieser Herrschaftsform von einer Person ausgeübt, dem Monarchen. Der Herrscher übernimmt auf Lebenszeit sein Amt. Sonderformen der Monarchie sind die Diktatur, der Absolutismus oder das Wahlkönigstum.


Aristrokatie: bezeichnet die Herrschaft einer kleinen Gruppe. Dabei ist diese Gruppe nicht näher bestimmt. Elitenherrschaften gelten als Beispiel für eine Aristokratische Herrschaftsformen. Als Oligarchie bezeichnet man die Herrschaft der Reichen.


zu 4:  weitere Herrschaftsformen

Anarchie               Abwesenheit von Herrschaft
Gerontokratie       Herrschaft der Alten (im Sinne eines Ältestenrates)
Ochlokratie          Herrschaft des Pöbels
Kommunismus    Herrschaft der Arbeiterklasse
Theokratie           Herrschaft der Religion






4 Kommentare:

  1. Drei Dinge solltem meines Erachtens noch geändert werden:
    Oligarchie ist lediglich die Herrschaft der wenigen, die nicht die besten sind. Die Herrschaft der Reichen ist hierbei die Timokratie.
    Außerdem wurde die Demokratie als entartete Form dar gestellt. Das ist aber nicht richtig. Demokratie ist die "normale" Herrschaftsform und die entartete Form ist die Ochlokratie.

    Ich würde hierzu noch unsere Erarbeitung aus dem Unterricht nehmen, wobei hier Die Ochlokratie die entartete Form der Demokratie ist und die Politie als einzelne Verfassungsform, als Mischform aller drei nicht entarteten Herrschaftsformen einfügen (auch wenn Aristoteles das anders sah).

    Zuletzt würde hier die Unterscheidung von Staats - und Herrschaftsform als Verdeutlichung ganz gut tun.

    PS: Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

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  2. Meine Wissens sieht Aristoteles in der Demokratie aber durchaus eine Entartung. Das ergibt sich auch logisch: Wenn die Aristokratie und Oligarchie eine Herrschaft der Wenigen ist, dann ist zunächst die Politie eine Herrschaft der Vielen. Wird aus dem einfachen und unbestimmten "Viele" dann ein ganzes Volk, das Herrscht, so ist das ja bereits eine Entartung nach Aristoteles. Die Ochlokratie fällt da eher ein wenig aus dem Definitionsrahmen und ist ja ohnehin eher eine Art "Schimpfwort".
    Bei den Griechen galten Wahlen ja ohnehin als verpönt, die Demokratie war eben nicht so hochgelobt wie heutzutage.

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  3. Ich weiß, dass Aristoteles das so sah. Ich meinte ja auch eigentlich, dass wir die Ochlokratie deshalb einfügen, weil wir es heute so kennen und kennen gelernt haben, unabhängig von der Einteilung des weisen Aristoteles.

    Von welcher Zeit redest du, als die Wahlen bei den Griechen verpönt waren? Immerhin war Griechenland Mutterland der Demokratie und Athen brachte sie zu ihrer Höchstform.

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  4. Selbst in der attischen Demokratie wurden die meisten Ämter durch das Los verteilt. Es gab das Scherbengericht und die Volksversammlung, und damit ebenso natürlich Abstimmungen, aber kaum Wahlen im eigentlichen Sinn. Das war dann natürlich dennoch "demokratisch". Aber man bedenke, dass außer Athen nur wenige griechische Staaten solch ein System führten und es auch dort nicht unumstritten war, denkt man z.B. an Platon und Aristoteles.
    Ein weiterer Aspekt fiel mir auf: Ist der Kommunismus wirklich die Herrschaft der Arbeiterklasse (und somit eine Herrschaft einer privilegierten Gruppe) oder nicht vielmehr die Bezeichnung einer klassenlosen Gesellschaft? Was ich mich nun frage, ist, wie in einer klassenlosen Gesellschaft die Arbeiterklasse herrschen soll.

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